Ehe- und Familienrecht – Ihre Orientierungshilfe vor der Anfrage
Lesen Sie sich kurz ein, um Ihre Situation einzuordnen. Senden Sie uns danach Ihre kostenlose Anfrage mit einer kurzen Fallbeschreibung und relevanten Unterlagen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen optimal vorbereiten.
1
Einvernehmliche Scheidung ohne Unterhaltsregelung
Die einfachste, kostengünstigste und schnellste Scheidungsform ist die einvernehmliche Scheidung bzw. Scheidung auf gemeinsames Begehren. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner scheiden lassen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für das Scheidungsverfahren notwendigen Rechtsschriften.
2
Einvernehmliche Scheidung mit Unterhaltsregelung
Die einfachste, kostengünstigste und schnellste Scheidungsform ist die einvernehmliche Scheidung bzw. Scheidung auf gemeinsames Begehren. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner scheiden lassen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für das Scheidungsverfahren notwendigen Rechtsschriften.
3
Klage auf Abänderung eines Scheidungsurteils
Es ist möglich, ein früheres Scheidungsurteil durch das Gericht ändern zu lassen, wenn sich die persönlichen Verhältnisse erheblich und dauerhaft geändert haben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren oder wenn Sie eine neue Familie gegründet haben und mehr Ausgaben haben etc. In solchen Fällen ist es möglich, in einem neuen Verfahren das frühere Scheidungsurteil abändern zu lassen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für die Klage auf Abänderung eines Scheidungsurteils notwendigen Rechtsschriften.
4
Trennungsvereinbarung ohne Unterhaltsregelung
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für Ehepartner, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Ehegatten sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung.
5
Trennungsvereinbarung mit Unterhaltsregelung
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für Ehepartner, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Ehegatten sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung.
6
Gesuch um gerichtliche Trennung
Können sich die Ehegatten bei der Trennung über wesentliche Punkte wie den Unterhalt, die Zuweisung der ehelichen Wohnung etc. nicht einigen, kann einer oder beide Ehegatten Eheschutzmassnahmen beim zuständigen Gericht beantragen. Zu den Eheschutzmassnahmen gehören die Bewilligung des Getrenntlebens und die Regelung der Kinderfragen, die Wohnungszuteilung, Unterhalt usw. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für das Trennungsverfahren notwendigen Rechtsschriften.
7
Gesuch um gerichtliche Anordnung der Gütertrennung
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für Ehepartner, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Ehegatten sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Rechtsberatung, bevor Sie uns mit der Ausarbeitung einer Trennungsvereinbarung beauftragen. Ansonsten geht ohneanwalt.ch davon aus, dass Sie bezüglich der Voraussetzungen für eine Trennungsvereinbarung hinreichend beraten wurden.
8
Unterhaltsvertrag für nicht verheiratete Eltern
Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dieser wird durch Pflege und Erziehung sowie durch Geldzahlung geleistet. Im Konfliktfall beziehungsweise bei einer Trennung ist der finanzielle Unterhalt ohne entsprechende Regelung nicht lückenlos gewährleistet. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag daher vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen. Der Unterhaltsvertrag wird erst nach der Genehmigung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verbindlich go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Unterhaltsvertrag sowie eine Unterhaltsberechnung.
9
Einvernehmliche Auflösung einer registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft auflösen wollen, können beim zuständigen Gericht einen gemeinsamen Antrag auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft stellen. Wesentliche Voraussetzung ist, dass beide Partner mit der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einverstanden sind go2expert.ch steht Ihnen für die Erstellung aller rechtlichen Dokumente zur Verfügung, die für die einvernehmliche Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft notwendig sind.
10
Trennungsvereinbarung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für gleichgeschlechtliche Paare, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Partner sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung.
11
Trennungsvereinbarung ohne Unterhaltsregelung
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für Ehepartner, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Ehegatten sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung.
12
Einvernehmliche Auflösung einer registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft auflösen wollen, können beim zuständigen Gericht einen gemeinsamen Antrag auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft stellen. Wesentliche Voraussetzung ist, dass beide Partner mit der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einverstanden sind go2expert.ch steht Ihnen für die Erstellung aller rechtlichen Dokumente zur Verfügung, die für die einvernehmliche Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft notwendig sind.
13
Trennungsvereinbarung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Die einvernehmliche Trennung ist die beste Wahl für gleichgeschlechtliche Paare, die eine einfache, kostengünstige und schnelle Trennung wünschen. Grundvoraussetzung ist, dass beide Partner sich trennen und eine einvernehmliche Einigung erzielen wollen
go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung
14
Konkubinatsvertrag
Als Konkubinat oder faktische Lebensgemeinschaft wird das Zusammenleben zweier verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Personen ohne Trauschein in einer eheähnlichen Gemeinschaft bezeichnet. Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar oder ein Paar in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie können sich aber mit einem Konkubinatsvertrag absichern. Grundvoraussetzung ist, dass sich beide Partnerinnen und Partner in allen Punkten des Konkubinatsvertrags einig sind go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Konkubinatsvertrag.
15
Handschriftliches Testament
Die Errichtung eines Testaments setzt voraus, dass man mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig ist. Die einfachste und günstigste Art, ein Testament zu errichten, ist das handschriftliche Testament. Es muss von Anfang bis zum Schluss eigenhändig geschrieben sein, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag der Niederschrift. Der Testator hat das Testament zu unterschreiben. Bei diesem Testament haben weder Zeugen mitzuwirken noch muss die Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsverbindliches Testament, das Sie anschliessend von Hand abschreiben können.
16
Ehevertrag
Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe. Der ordentliche Güterstand nach schweizerischem Recht ist die Errungenschaftsbeteiligung. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn kein anderer Güterstand in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Mithilfe eines Ehevertrags können die Eheleute den Güterstand ihrer Vermögenswerte frei regeln. Wenn Sie sich für die Gütertrennung entscheiden und diese konsequent leben, haftet jeder Ehegatte nur für seine eigenen Schulden und nicht für Schulden der Gattin oder des Gatten go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag.
17
Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Mit einem Erbvertrag lässt sich der Nachlass oft am besten regeln, weil die Vertragspartner individuelle, untereinander bindende Vereinbarungen treffen können. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Erbvertrag.
18
Kombinierter Ehe- und Erbvertrag
Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe. Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Mittels eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags können Sie Ihren Partner für den Fall Ihres Ablebens finanziell absichern. In der Praxis werden Ehevertrag und Erbvertrag oft in einer einzigen Urkunde erstellt. Diese regelt dann sowohl den güterrechtlichen Teil (Ehevertrag) als auch den erbrechtlichen Teil (Erbvertrag), wenn z.B. Kinder auf ihren Pflichtteil gesetzt werden und der überlebende Ehegatte die gesamte verfügbare Quote erhält go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehe- und Erbvertrag.
19
Reisevollmacht für Kind
Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein mit dem Kind allein reisender Elternteil tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob ein Bekannter, der mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern hat. Bei einer Auslandsreise sollten Sie deshalb eine schriftliche Reisevollmacht als Einverständniserklärung Ihres Partners oder Ex-Partners mitnehmen. Je nach Reiseziel sind auch weitere Dokumente, welche die Familiensituation belegen, notwendig (z.B. eine Geburtsurkunde). Reist das Kind alleine, sollte es eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nach Land sind auch Angaben zur Aufsicht notwendig oder es müssen weitere Dokumente mitgeführt werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Reisevollmacht.

Get in Touch
Wenn Sie eine telefonische Rechtsberatung wünschen, schicken Sie an uns eine Nachricht. Andernfalls können Sie mit Ihrer Fallbeschreibung fortfahren.