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Mietrecht – Ihre Orientierungshilfe vor der Anfrage

Lesen Sie sich kurz ein, um Ihre Situation einzuordnen. Senden Sie uns danach Ihre kostenlose Anfrage mit einer kurzen Fallbeschreibung und relevanten Unterlagen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen optimal vorbereiten.

Schreiben betr. Mietzinsreduktion und Mangelbehebung an Vermieter

Weist ein Mietobjekt Mängel auf, so haben die betroffenen Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Und zwar vom Zeitpunkt an, in welchem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zu dessen Behebung. Mängel, die Mieter nicht selber verschuldet haben, müssen vom Vermieter beseitigt werden. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter schriftlich die Beseitigung des Mangels und eine Mietzinsreduktion. Die Höhe der Reduktion muss im Einzelfall ermittelt werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Schreiben zuhanden des Vermieters. 

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Gesuch betr. Mietzinsreduktion und Mangelbehebung bei der Schlichtungsbehörde

Weist ein Mietobjekt Mängel auf, so haben die betroffenen Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Und zwar vom Zeitpunkt an, in welchem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zu dessen Behebung. Mängel, die Mieter nicht selber verschuldet haben, müssen vom Vermieter beseitigt werden. Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht innert angemessener Frist, können Mieter bei einer vom jeweiligen Kanton bezeichneten Stelle ihren Mietzins amtlich hinterlegen. In der Regel wird die Miete dann auf das Sperrkonto einer Schlichtungsstelle überwiesen und gilt als bezahlt, auch wenn der Vermieter das Geld erst einmal nicht bekommt. Möglich ist das aber nur im Falle bestehender Mängel. Sobald diese behoben sind, muss die Miete wieder direkt an den Vermieter gezahlt werden. Die Hinterlegung sollte vorab dem Vermieter unbedingt schriftlich angekündigt werden, da sie sonst nicht rechtskräftig ist. Des Weiteren muss der Mieter seinen Vermieter mittels eines Einschreibens mit einer Quittungskopie über jede hinterlegte Miete informieren. Wichtig ist, dass der Mieter nach der Hinterlegung nur 30 Tage Zeit hat, seine Forderungen bei der örtlichen Schlichtungsbehörde geltend zu machen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsgültige Klage auf Behebung des Mangels und auf Gewährung einer Mietzinsreduktion zuhanden der Schlichtungsbehörde.

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Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinsatz) an Vermieter

Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzinssatz um 0.25 %, haben Sie als Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Viele Vermieter senken den Mietzins aber nicht von sich aus. Als Mieter müssen Sie deshalb selber aktiv werden. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter schriftlich die Senkung des Nettomietzinses auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Herabsetzungsbegehren zuhanden des Vermieters.

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Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinssatz) bei der Schlichtungsbehörde

Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzinssatz um 0.25 %, haben Sie als Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Viele Vermieter senken den Mietzins aber nicht von sich aus. Als Mieter müssen Sie deshalb selber aktiv werden. Wenn Sie bereits bei Ihrem Vermieter erfolglos eine Senkung des Nettomietzinses verlangt haben, können Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der negativen Antwort Ihres Vermieters bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks ein Herabsetzungsbegehren einreichen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Herabsetzungsbegehren zuhanden der Schlichtungsbehörde. 

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Anfechtung einer missbräuchlichen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde

Kündigt der Vermieter, können Mieter die Kündigung anfechten und/oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Mit der Anfechtung verlangen betroffene Mieter die Aufhebung der Kündigung. Gemäss Gesetz ist eine Kündigung aufzuheben, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst, d.h. wenn sie unverhältnismässig ist und ohne schützenswertes Interesse lediglich als Schikane ausgesprochen wird. Man spricht in diesen Fällen auch von einer missbräuchlichen Kündigung. Eine Anfechtung und/oder ein Begehren um Erstreckung müssen Mieter innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung einreichen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für die Anfechtung der missbräuchlichen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde.

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Gesuch um Erstreckung des Mietverhältnisses an die Schlichtungsbehörde nach einer Kündigung

Kündigt der Vermieter, können Mieter die Kündigung anfechten und/oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Mit der Anfechtung verlangen betroffene Mieter die Aufhebung der Kündigung. Gemäss Gesetz ist eine Kündigung aufzuheben, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst, d.h. wenn sie unverhältnismässig ist und ohne schützenswertes Interesse lediglich als Schikane ausgesprochen wird. Man spricht in diesen Fällen auch von einer missbräuchlichen Kündigung. Verstösst eine Kündigung nicht gegen Treu und Glauben, ist sie grundsätzlich gültig und nicht missbräuchlich. Mieter haben im Härtefall aber auch dann Anspruch auf eine Erstreckung (Verlängerung) des Mietverhältnisses. Dies gilt auch, wenn ein befristeter Mietvertrag ohne Kündigung ausläuft. Ein Härtefall ist bei den heutigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt schnell einmal gegeben. Deshalb erhalten die meisten Mieter eine Erstreckung, wenn sie eine solche beantragen. Ein Begehren um Erstreckung müssen Mieter innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung einreichen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für das Begehren um Erstreckung des Mietverhältnisses zuhanden der Schlichtungsbehörde. 

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Anfechtung Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde

Ein Anfangsmietzins kann innerhalb von 30 Tagen nach Schlüsselübergabe als missbräuchlich angefochten werden, wenn sich der Mieter wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder wenn der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für die Anfechtung des Anfangsmietzinses bei der Schlichtungsbehörde. 

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Anfechtung einer Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde

Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind (allgemeine Kostensteigerung) oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind. Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks anfechten. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für die Anfechtung der Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde. 

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Klage auf Auflösung einer Wohngemeinschaft

Haben die Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Gleiches gilt für die Kündigung einer Wohnung, für welche der Mietvertrag von zwei Konkubinatspartnern unterschrieben wurde. Eine Kündigung nur eines Mieters ist nichtig und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung. Weigert sich ein WG-Partner, die Kündigung des Mietvertrages zu unterschreiben, haben die anderen WG-Mitglieder das Recht, beim Gericht die Auflösung der WG zu verlangen. Es ist diesfalls eine Klage einzureichen mit dem Rechtsbegehren, es sei die andere Partei zu verpflichten, ihre Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages zu geben. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsgültige Klage für das Gerichtsverfahren. 

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Kündigung Mietvertrag durch Vermieter

Sie wollen den Mietvertrag mit Ihrem bisherigen Mieter auflösen? Die Kündigung ist eine heikle Angelegenheit. Bei einer Kündigung gilt es einige rechtliche Vorgaben (Kündigungsfristen, Formvorschriften etc.) zu beachten. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsgültige Kündigung. 

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Kündigung Mietvertrag durch Mieter

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung (Kündigung) des bisherigen Mietvertrags. Die Kündigung ist eine heikle Angelegenheit. Bei einer Kündigung gilt es einige rechtliche Vorgaben (Kündigungsfristen, ortsübliche Kündigungstermine, gemeinsame Unterschrift usw.) zu beachten. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsgültige Kündigung. 

12

Mietvertrag

Um allfällige Streitigkeiten nach dem Abschluss eines Mietvertrags zu vermeiden, ist es wichtig, diesen professionell und präzise abzufassen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Mietvertrag.

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Untermietvertrag

Um allfällige Streitigkeiten nach dem Abschluss eines Untermietvertrags zu vermeiden, ist es wichtig, diesen professionell und präzise abzufassen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Untermietvertrag.

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